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Missbrauch in "Panorama"

Die Politmagazine im öffentlich-rechtlichen Fernsehen sehen ihre Rolle bei der Meinungsbildung vielleicht darin, über relevante gesellschaftliche Missstände aufzuklären und dürften deshalb auch bestrebt sein, weniger Wesentliches außen vor zu lassen.

Wenn es also ein Skandal in so eine Sendung schafft, ist es keine Lappalie mehr.

Bei “Panorama” gibt es eine Suchfunktion; “Missbrauch” ergibt 38 Treffer. Viele davon beziehen sich auf den sexuellen Missbrauch von Kindern.
Aus 1996 bereits stammt der erste Fall, bei dem es sich um einen katholischen Pfarrer handelt, der, nachdem ein ehemaliger Messdiener der Bistumleitung von den sexuellen Übergriffen des Pfarrers  berichtet hatte, zum “Gespräch” geladen wurde.

"Was der Pfarrer dem Weihbischof erzählte, ist heute aktenkundig. Erwin B. bestreitet zwar, sich an Jungs zu vergreifen, aber freimütig erzählt er von Übernachtungen im Doppelbett, und ungeniert gesteht der Pfarrer dem Bischof lapidar, im Pfarrhaus habe er sich das Glied eines Jungen zeigen lassen, um zu sehen, wie ein beschnittenes Glied aussehe.

Von den Vorwürfen, so heißt es in der Akte, unterrichtet der Weihbischof mündlich Erzbischof Dyba. Auch der trifft sich mit Pfarrer B. Pfarrer B. sagt später aus: Bischof Dyba war über alle Vorwürfe informiert.

Kurz darauf fällt die Entscheidung des Bistums. Anstatt Pfarrer B. zu beurlauben und

 

 

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die Vorwürfe zu klären, wird er hier nach Kassel versetzt - lediglich mit der Weisung, keine Jugendfahrten mehr zu machen."

Die Versetzung ist bei pädophilen Neigungen jedoch keine wirksame Therapie, und so hatte der Pfarrer weiter mit “seinen” Kindern “gespielt”.

Jahre später

"wird der Fall des Pfarrers B. aufgeklärt. Das Amtsgericht Kassel verurteilt Erwin B. im vergangenen Jahr zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung, wegen sexuellem Mißbrauch in zehn Fällen. Überdies kritisiert das Gericht die Kirchenleitung hart:

"Hätte der Dienstherr rechtzeitig und durchgreifend den Angeklagten an weiterer Gemeindearbeit gehindert, wäre es nicht zu weiteren Vorfällen gekommen."

Deshalb leitet die Staatsanwaltschaft Kassel ein Ermittlungsverfahren gegen die Bischöfe Dyba und Kapp ein - wegen Verletzung ihrer Fürsorgepflicht. Vor zwei Wochen wurde die Akte geschlossen, Einstellung wegen geringer Schuld. Was bleibt, so die Staatsanwaltschaft, sei ein moralisches Problem der Bischöfe."

An dem schlechten Muster, das zur Unterbindung der Übergriffe nicht taugt, wird weiterhin festgehalten. Aber da sage niemand: “Da kann man nichts machen”.

 



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